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Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler
Zunächst oft mit eingeschränkter Abgasreinigung: Volkswagen Golf, siebte Baureihe. Bild: AFP
Viele Hersteller hatten sich in der Vergangenheit die Sache mit der Abgasreinigung etwas leicht gemacht. Aber wenn es um den Diesel geht, gibt es auch Lichtblicke.
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D er Europäische Gerichtshof hat gegen die frühere Praxis der Abschaltung von Teilen der Abgasreinigungsanlagen in Autos von Volkswagen geurteilt. Das ist ein weiterer Denkzettel, aber nicht nur für Volkswagen.
Viele Hersteller hatten sich in der Vergangenheit die Sache mit der Abgasreinigung etwas leicht gemacht. Dass manche Mechanismen bei extremer Kälte, großer Hitze oder hoher Leistung vorübergehend abgeschaltet werden können, war klar. Aber es war unverständlich, warum für Volkswagen die extreme Kälte bis 15 Grad reichte. Manche Volkswagen waren daher meist mit teilweise abgeschalteter Abgasreinigung unterwegs.
Andere Hersteller sind ebenso verfahren, sie stehen aber nicht so am Pranger wie Volkswagen nach seinem Betrug in Kalifornien. Italienische oder französische Behörden kehren bisher allen Dreck unter den Teppich.
Ein Lichtblick ist allerdings, dass das Urteil zu Autos nach Euro 5 nur noch die Vergangenheit abarbeitet. Schärfere Vorschriften von Euro 6, aber auch technische Erfahrung mit der Reinigung der Abgase von Stickoxid sowie der Umbau der Motoren sorgen dafür, dass moderne Diesel heute auch die einst superstrengen Vorgaben von Kalifornien einhalten könnten.
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Das Urteil des EuGH behandelt nur die Vergangenheit
Ein Denkzettel nicht nur für Volkswagen
Viele Hersteller hatten sich in der Vergangenheit die Sache mit der Abgasreinigung etwas leicht gemacht. Aber wenn es um den Diesel geht, gibt es auch Lichtblicke.
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