Wie darf man im Auto zum Beispiel eine Rolle Teppichboden oder Latten aus dem Baumarkt transportieren? Wie muss die Ladung gesichert sein? Darf man mit offener Heckklappe fahren, wenn das Transportgut zu groß für den Kofferraum ist?, will ZEIT-ONLINE-Leser Lars Malchert wissen.
Es soll Menschen geben, die in den Baumarkt fahren, um einen neuen Teppichboden für ihr Wohnzimmer zu kaufen – beim Verladen in den eigenen Wagen stellen sie aber plötzlich fest, dass die Auslegeware doch sperriger ist als in der anfänglichen Euphorie gedacht. Was nun?
"Die Ladung auf dem Autodach eines Pkw darf weder seitlich noch nach vorn über den Wagen hinausragen", erläutert der Verbandsjurist Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). "Nur nach hinten darf sie maximal 1,50 Meter überstehen, sie muss aber ab einem Meter Überstand mit einem roten Schild oder Zylinder, einer roten Fahne oder bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet werden."
ist Verbandsjurist des Automobilclub von Deutschland (AvD). Er befasst sich als Rechtsanwalt seit mehr als 20 Jahren mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Der Verkehrsrechtsexperte empfiehlt, sich besonders um die Sicherung der Ladung zu kümmern. Wer beispielsweise einen Gepäckträger auf dem Autodach benutzt, sollte das Transportgut mit Spanngurten, elastischen Expandern, Gepäckspinnen oder Schnüren gut befestigen, damit er nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Diese Pflichten ergeben sich aus Paragraf 22, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
"Die Regel schreibt vor, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen nach den anerkannten Regeln der Technik so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen", sagt Engelmohr. Falls Teile oder die komplette Ladung verloren gehen, muss der Fahrer mit Geldbußen von 10 bis 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.
Aber auch wer seine sperrigen Einkäufe aus dem Baumarkt im Kofferraum verstaut und mit geöffneter Heckklappe fährt, sollte die Gegenstände gut sichern. Weder Kennzeichen, Blinker, Brems- oder Rücklichter dürfen durch die Ladung verdeckt werden.
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Doch nicht jeder Einkauf lässt sich im eigenen Wagen nach Hause kutschieren. Die Waschmaschine ist womöglich zu schwer für den Kofferraum. "Jedes Auto darf nur so viel Ladung aufnehmen, wie in den Papieren vermerkt ist", betont Engelmohr. Er empfiehlt das Beladen: "Je schwerer der Gegenstand ist, desto weiter vorn im Kofferraum sollte er liegen." Für den Transport sollte der Reifendruck angepasst werden, auch der Bremsweg verändert sich durch die Fracht. "Ein kurzer Test vor der Abfahrt sollte auf einem abgelegenen Teil des Parkplatzes durchgeführt werden", rät der AvD-Jurist.
Engelmohr weist außerdem darauf hin, dass lose Teile wie Atlanten, Straßenkarten oder ein Verbandskasten nichts auf der Hutablage verloren haben. "Diese achtlos abgelegten Teile können bei einem plötzlichen Bremsmanöver zum Geschoss werden", warnt der Anwalt. "Das gilt auch für Kombis ohne Trennnetze: Gepäckstücke nur so hoch stauen wie die Rückenlehne reicht."
Wer sich den Stress ersparen will, bucht am einfachsten einen Lieferservice – viele Firmen bieten das zu verträglichen Preisen an.
... und der örtliche Autovermieter hat meist Anhänger (sofern man über eine AHK verfügt) und Lieferwagen zu günstigen Stundenmietpreisen im Angebot.
Gerade in der Woche sind Transporter oft ziemlich günstig. Da ich in den letzten Jahren einige Male umgezogen bin, habe ich gelernt, dass Urlaub für den Umzug auch dafür gut ist, in der Woche zu mieten. Man hat evtl. nur weniger Freunde, die helfen können.
Ich möchte lieber eine automatisierte Gepäckdrohne die mir nach Hause folgt und die Ladung vor der Haustür oder besser gleich auf dem Balkon ablegt.
bei uns daheim bin wohl ich diese Drohne. Aber von wegen vor der Tür ablegen - ich schlepp auch hoch und dübel und schraub bis zum Umfallen. Also entweder die Möbel oder ich.
Ein wenig mehr Sorgfalt hätte dem Artikel gut getan: Natürlich darf die Ladung seitlich überstehen, so lange Fahrzeug und Ladung nicht breiter als 2,55 m sind. Ragt sie mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss sie allerdings wenn nötig kenntlich gemacht werden. Verboten sind lediglich seitlich über das Fahrzeug herausragende einzelne Stangen, Pfähle oder andere schlecht erkennbare Gegenstände.
Ist das Fahrzeug höher als 2,5 m (was z.B. bei Transportern oder Wohnmobilen der Fall sein kann) , darf die Ladung auch nach vorn überstehen, nämlich um bis zu 50 cm.
Wenn die Beförderung nicht weiter als über eine Strecke von 100 km geht (was vom Baumarkt nach Hause allemal reichen dürfte), darf die Ladung nach hinten bis zu 3 m überstehen.
Dafür hätte ein Blick in den § 22 der StVO gereicht, Frau Redakteurin. Und wer bei den Vorschriften zur Ladungssicherung richtigerweise die "Regeln der Technik" erwähnt, der sollte es unterlassen, "elastische Expander" oder "Gepäckspinnen" zur Ladungssicherung zu empfehlen. Die halten nämlich im Fall der Fälle gar nichts.
Gut, Frau/Herr Schukov da wohl die Redaktion bei dem wichtigem Thema in teilen versagt. Peinlich, peinlich. Ich hoffe die Redaktion bedankt dich fuer Ihren guten Beitrag.
@Schukov:...Dafür hätte ein Blick in den § 22 der StVO gereicht.... . Das ist gemein! Die StVO, die unverbindlichste Empfehlung gleich nach den 10 Geboten hier anzuführen. Das tut kein deutscher Autofahrer:-) . Lies mal andere Threads, z.B. zum Thema Tempe, Parken usw... . Lieben Gruss & Kette rechts Sikasuu
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